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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dawnerz Bridge

 

Letzte Aktualisierung: Mai 2026

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der Dawnerz GmbH, handelnd unter Dawnerz Bridge, und ihren Kunden, Auftraggebern, Lieferanten, Käufern, Herstellern, Importeuren, Distributoren, Agenten und sonstigen Geschäftspartnern.

 

Dawnerz Bridge ist ein Geschäftsbereich / eine Handelsmarke der Dawnerz GmbH.

 

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten nicht für Verbraucher.

 

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Dawnerz GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Rahmenverträge, Mandatsvereinbarungen, Vertretungsverträge, Kaufverträge oder sonstige schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

 

2. Rolle von Dawnerz Bridge

 

Dawnerz Bridge kann je nach vereinbarter Zusammenarbeit in unterschiedlichen Rollen tätig werden:

 

a) als Verkäufer oder Käufer von Waren im eigenen Namen;

b) als Handels- oder Trading-Unternehmen;

c) als kommerzieller Vertreter eines Herstellers, Lieferanten oder Geschäftspartners;

d) als Vermittler, Agent oder commercial mandate partner;

e) als Unterstützer bei internationalen B2B-Geschäften, Verhandlungen und Transaktionen.

 

Die konkrete Rolle, der Leistungsumfang, die Vergütung, die Rechte und Pflichten der Parteien sowie etwaige Gebiets-, Produkt- oder Kundenschutzregelungen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

 

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist Dawnerz Bridge nicht verpflichtet, einen bestimmten Umsatz, eine bestimmte Anzahl von Kunden, einen bestimmten Geschäftsabschluss oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg zu garantieren.

 

3. B2B-Fokus

 

Dawnerz Bridge arbeitet im Bereich internationaler B2B-Handel mit physischen Waren.

 

Die Tätigkeit kann insbesondere folgende Bereiche betreffen:

 

- Suche nach Käufern;

- Suche nach Lieferanten;

- Vorbereitung und Anpassung kommerzieller Angebote;

- Kommunikation mit potenziellen Geschäftspartnern;

- Unterstützung bei Verhandlungen;

- Begleitung von Bestellungen, Lieferungen und Zahlungen;

- Entwicklung von Verkaufs- oder Beschaffungskanälen;

- kommerzielle Vertretung;

- Eigenhandel / Trading.

 

4. Angebote und Vertragsschluss

 

Angebote von Dawnerz GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung, Unterzeichnung einer Vereinbarung, Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung, Bestellung oder durch tatsächliche Durchführung der vereinbarten Leistung.

 

Dawnerz GmbH ist berechtigt, Anfragen, Aufträge oder Geschäftsmöglichkeiten abzulehnen, insbesondere wenn rechtliche, wirtschaftliche, compliance-bezogene, logistische, zahlungsbezogene oder reputationsbezogene Risiken bestehen.

 

5. Produkte, Marken und Herstellerangaben

 

Dawnerz GmbH kann Waren unter eigener Marke, unter der Marke eines Herstellers, unter Drittmarken oder als neutrale Handelsware anbieten oder vertreiben.

 

Soweit Produkte nicht von Dawnerz GmbH hergestellt werden, beruhen Produktinformationen, Spezifikationen, technische Angaben, Zertifikate, Dokumente, Leistungsangaben und sonstige Angaben grundsätzlich auf Informationen des jeweiligen Herstellers, Lieferanten oder Rechteinhabers.

 

Der Hersteller oder Lieferant bleibt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verantwortlich für:

 

- Produktqualität;

- Produktspezifikationen;

- technische Dokumentation;

- Konformitätserklärungen;

- Zertifikate;

- Kennzeichnung;

- Verpackung;

- Produktsicherheit;

- gesetzliche Zulässigkeit des Produkts;

- Richtigkeit der übermittelten Produktinformationen.

 

Dawnerz GmbH prüft solche Angaben nur im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs und übernimmt keine weitergehende Verantwortung für Herstellerangaben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

 

6. Eigengeschäft / Trading Model

 

Wenn Dawnerz GmbH Waren im eigenen Namen kauft oder verkauft, gelten die jeweils vereinbarten kaufvertraglichen Bedingungen.

 

Preise, Mengen, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen, Incoterms, Lieferzeiten, Verpackung, Dokumente, Gewährleistung und sonstige kaufvertragliche Details ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Bestellung, der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder einer gesonderten Vereinbarung.

 

Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

 

Dawnerz GmbH ist berechtigt, Waren von unterschiedlichen Herstellern, Lieferanten oder Produktionspartnern zu beziehen, sofern keine bestimmte Bezugsquelle ausdrücklich vereinbart wurde.

 

7. Commercial Representation

 

Wenn Dawnerz Bridge als kommerzieller Vertreter tätig wird, ergeben sich Gebiet, Produktbereich, Kundensegment, Exklusivität, Rechte, Pflichten, Vergütung, Laufzeit und Beendigung aus einer gesonderten Vertretungsvereinbarung.

 

Eine exklusive Vertretung besteht nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ist Dawnerz Bridge nicht berechtigt, im Namen des vertretenen Unternehmens rechtlich bindende Verträge abzuschließen.

 

Dawnerz Bridge kann im Rahmen der Vertretung insbesondere Geschäftskontakte anbahnen, Kommunikation führen, Angebote begleiten, Verhandlungen unterstützen und die Entwicklung von Kundenbeziehungen fördern.

 

8. Commercial Mandate / Agenturmodell

 

Wenn Dawnerz Bridge im Rahmen eines Commercial Mandate oder einer Agenturvereinbarung tätig wird, unterstützt Dawnerz Bridge die Suche, Qualifikation, Ansprache und Entwicklung bestimmter Käufer, Lieferanten, Produkte, Länder, Segmente oder Geschäftsmöglichkeiten.

 

Der genaue Mandatsumfang wird individuell vereinbart.

 

Dawnerz Bridge schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen bestimmten Geschäftsabschluss, sondern eine kommerzielle Tätigkeit im Rahmen des vereinbarten Mandats.

 

Provisionen, Erfolgsvergütungen, Schutzfristen, eingeführte Kontakte, Wiederholungsaufträge und Provisionsauslöser werden in der jeweiligen Mandatsvereinbarung, Provisionsvereinbarung oder einem Addendum geregelt.

 

9. Schutz eingeführter Kontakte und Non-Circumvention

 

Soweit Dawnerz Bridge einen Kunden, Lieferanten, Hersteller, Käufer, Distributor, Agenten oder sonstigen Geschäftspartner einführt oder eine Geschäftsmöglichkeit entwickelt, dürfen die Parteien Dawnerz Bridge nicht umgehen, sofern eine entsprechende Schutz- oder Provisionsvereinbarung besteht.

 

Dies gilt insbesondere für direkte oder indirekte Geschäfte mit eingeführten Kontakten, verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften, wirtschaftlich verbundenen Parteien oder ersichtlich zugehörigen Beschaffungs- oder Vertriebsstrukturen.

 

Die Einzelheiten, insbesondere Schutzdauer, geschützte Kontakte, geschützte Produkte, Gebiete und Provisionshöhe, ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

 

10. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

 

Preise, Provisionen, Margen, Mandatsgebühren, Vertretungsgebühren, Erfolgsvergütungen und sonstige Entgelte ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

 

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

 

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Fehlt eine solche Angabe, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

 

Dawnerz GmbH ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder auszusetzen, wenn fällige Zahlungen nicht geleistet werden.

 

11. Lieferung, Incoterms und Gefahrübergang

 

Lieferbedingungen, Transportverantwortung, Kostenverteilung, Gefahrübergang und Zollverantwortung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

 

Werden Incoterms vereinbart, gelten die Incoterms in der jeweils ausdrücklich vereinbarten Fassung.

 

Sofern Dawnerz GmbH nicht ausdrücklich die Organisation von Transport, Import, Export, Zollabwicklung oder Versicherung übernommen hat, liegt die Verantwortung hierfür beim jeweils vertraglich verpflichteten Geschäftspartner.

 

12. Dokumente, Zoll, Import/Export und Compliance

 

Der jeweilige Hersteller, Lieferant, Käufer oder Importeur ist verantwortlich für die Bereitstellung und Richtigkeit der erforderlichen Dokumente, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

Dazu können insbesondere gehören:

 

- Handelsrechnungen;

- Packlisten;

- Ursprungsnachweise;

- technische Datenblätter;

- Konformitätsunterlagen;

- Zertifikate;

- Zolltarifnummern / HS-Codes;

- Transportdokumente;

- Export- und Importdokumente;

- sonstige produkt- oder länderspezifische Unterlagen.

 

Dawnerz GmbH kann bei der Koordination solcher Dokumente unterstützen, übernimmt jedoch keine rechtliche, steuerliche, zollrechtliche oder regulatorische Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

Jede Partei ist verpflichtet, geltende Exportkontroll-, Sanktions-, Zoll-, Steuer-, Produkt- und Compliance-Vorschriften einzuhalten.

 

13. Eigentumsvorbehalt

 

Bei Verkäufen durch Dawnerz GmbH bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum der Dawnerz GmbH.

 

Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Dawnerz GmbH unverzüglich über Zugriffe Dritter, Beschädigung, Verlust oder sonstige Beeinträchtigungen zu informieren.

 

14. Prüfungspflichten und Mängel

 

Der Käufer oder Empfänger ist verpflichtet, gelieferte Waren unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

 

Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind Dawnerz GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, schriftlich mitzuteilen.

 

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

 

Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

15. Gewährleistung

 

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

 

Bei B2B-Geschäften ist Dawnerz GmbH berechtigt, zunächst Nacherfüllung zu leisten, insbesondere durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung.

 

Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße Verwendung, falsche Lagerung, fehlerhafte Montage, ungeeignete Einsatzbedingungen, eigenmächtige Änderungen oder Nichtbeachtung von Produktinformationen zurückzuführen ist.

 

16. Haftung

 

Dawnerz GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Dawnerz GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

 

17. Verantwortung Dritter

 

Dawnerz GmbH haftet nicht für Leistungen, Produkte, Handlungen oder Unterlassungen unabhängiger Hersteller, Lieferanten, Käufer, Logistikdienstleister, Zollagenten, Lagerhalter, Zahlungsdienstleister, Berater oder sonstiger Dritter, sofern diese nicht Erfüllungsgehilfen der Dawnerz GmbH im konkreten Vertragsverhältnis sind.

 

18. Vertraulichkeit

 

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Preise, Kundendaten, Lieferantendaten, Konditionen, technische Informationen, kommerzielle Strategien und sonstige vertrauliche Informationen geheim zu halten.

 

Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.

 

Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur zulässig, wenn dies zur Durchführung der Geschäftsbeziehung erforderlich ist oder die offenlegende Partei zugestimmt hat.

 

19. Geistiges Eigentum und Marken

 

Marken, Logos, Produktnamen, technische Unterlagen, Bilder, Texte, Designs, Zeichnungen und sonstige Schutzrechte bleiben Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers.

 

Die Nutzung von Marken, Logos, Produktbildern oder sonstigem geistigem Eigentum ist nur im Rahmen der jeweiligen Vereinbarung zulässig.

 

Dawnerz GmbH ist berechtigt, Namen und Logos von Geschäftspartnern nur dann öffentlich als Referenz zu verwenden, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder genehmigt wurde.

 

20. Force Majeure

 

Dawnerz GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs beruhen.

 

Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Streik, Arbeitskämpfe, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Sanktionen, Export- oder Importbeschränkungen, Transportstörungen, Energieausfälle, Lieferkettenstörungen oder Ausfälle von Vorlieferanten.

 

21. Laufzeit und Beendigung

 

Laufzeit, Kündigungsfristen und Beendigungsmöglichkeiten richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

 

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt, Zahlungen nicht leistet, vertrauliche Informationen missbraucht, Dawnerz Bridge umgeht oder gegen Compliance-, Sanktions- oder Exportkontrollvorschriften verstößt.

 

22. Datenschutz

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Dawnerz Bridge.

 

23. Änderungen dieser AGB

 

Dawnerz GmbH ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Geschäftsbeziehungen zu ändern.

 

Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie zwischen den Parteien wirksam einbezogen oder vereinbart wurden.

 

24. Anwendbares Recht

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.

 

25. Gerichtsstand

 

Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz der Dawnerz GmbH.

 

Dawnerz GmbH ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners geltend zu machen.

 

26. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

27. Kontakt

Dawnerz GmbH

Eichhornstraße 3

c/o Indy by Industrious

10785 Berlin

Deutschland

 

E-Mail: contact@dawnerzbridge.com

Telefon: +49 158 886 42008

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